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26. 04. 2007 Feuerentfachungsverbot im Wald und am Waldrandrand
Ab dem 26. April 2007 ist es verboten:
- Feuer zu entfachen im Wald, am Waldrand und auf dem freien Feld, insbesondere auch in eingerichteten Feuerstellen bei Spiel- und Picknickplätzen.
- Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Feuerwerk abzubrennen.
Weitere Details in der Behördliche Anordung des KKS:
Behördliche Anordung (PDF)