Schutz-/Nutzkonzept

Naturschutzgebiet Allschwiler Wald

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Allschwiler Wald im Jahr 2003 in das Inventar für geschützte Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die Bürgergemeinde Allschwil als Grundeigentümerin, die kantonale Fachstelle für Naturschutz des Kantons Basel-Landschaft und das Forstamt beider Basel haben gemeinsam ein Schutz- und Nutzkonzept erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für Nutzung, Pflege und Unterhalt des geschützten Gebietes.

Schutzziele

  • Erhaltung und Förderung des typischen Landschaftsbildes des Sundgauer Hügellandes mit der reichen Verzahnung von Feld und Wald
  • Erhaltung und Förderung der Eichen durch nachhaltige Eichenbewirtschaftung mit Förderung von mehrschichtigen Bestandesstrukturen, Erhöhung der Umtriebszeit sowie Förderung von Eichenverjüngungsflächen
  • Erhaltung und Förderung der standortsgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora
  • Erhaltung und Förderung struktur- und artenreicher, naturnah bewirtschafteter Waldbestände mit Alt- und Totholz
  • Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche Arten
  • Erhaltung und Förderung offener und lichter Waldstandorte im Wald mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften
  • Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand
  • Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern
  • Erhaltung und Förderung der geschützten und seltenen Arten, insbesondere von lichtliebenden Arten sowie der Fauna und Flora in Feuchtstandorte
  • Erhaltung der Hangstufen und Erosionsgräben